Auszug aus der Stiftungsurkunde zu § 3 "Zweck der Privatstiftung":
1) Zweck der Privatstiftung ist die Förderung des Sparkassengedankens ("Sparkassenidee").
2) Dieser Zweck kann erreicht werden insbesondere durch
3) Die Privatstiftung hat ihre Tätigkeit, wenn sie an Unternehmen beteiligt ist, auf die Verwaltung ihrer Anteile zu beschränken.
4) Der Privatstiftung ist es im Rahmen der gesetzlichen Grenzen gestattet, gewerbsmäßig tätig zu sein, soweit dies eine Nebentätigkeit ist.
Sparkasse der Stadt Knittelfeld Privatstiftung
Dorfplatz 2
A-8720 Apfelberg
Email: are-office-xya34[at]ddks-sparkasse-knittelfeld-privatstiftung.at