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Stiftungszweck

Auszug aus der Stiftungsurkunde zu § 3

“Zweck der Privatstiftung”.

I.  Zweck der Privatstiftung ist die Förderung des Sparkassengedankens (“Sparkassenidee”).

II. Dieser Zweck kann erreicht werden insbesondere durch:

 

  • Die Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung im  Tätigkeitsbereich der ehemaligen Sparkasse der Stadt Knittelfeld.
  • Die Förderung der Jugend durch Unterstützung deren Ausbildung und Begabtenförderung.
  • Die Erfüllung sozialer, karitativer und kultureller Aufgaben im Tätigkeitsbereich der ehemaligen Sparkasse der Stadt Knittelfeld.

 

III. Die Privatstiftung hat ihre Tätigkeit, wenn sie an Unternehmen beteiligt ist, auf die Verwaltung ihrer Anteile zu beschränken.

IV. Der Privatstiftung ist es im Rahmen der gesetzlichen Grenzen gestattet, gewerbsmäßig tätig zu sein, soweit dies eine Nebentätigkeit ist.